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Digitale Signatur für Sachverständige

Gutachten elektronisch versenden

Zeit sparen. Auf das Wesentliche konzentrieren: Gutachten Digital versenden

Mit einer persönlichen Signaturkarte können öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Zeit und Aufwand sparen: Handschriftliche Unterschrift und Rundstempel werden durch die Sachverständigen-Signatur auf der Gutachten-Datei ersetzt.

Die Sachverständigen können davon insbesondere in der Kommunikation mit der Justiz profitieren, sofern die jeweiligen Justizbehörden auf den Empfang vorbereitet sind. Die rechtlichen Voraussetzungen sind durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Zivilprozessordnung (ZPO) und weitere Gesetze und Verordnungen gegeben.

Für die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die ihre Gutachten bei Gericht vorlegen, bietet sich durch den Digitalisierungsschwung der Justiz die Chance zur komfortableren papierlosen Kommunikation: Voluminöse Ausdrucke, teils in mehrfacher Ausfertigung und mit farbigen Bildern, sind nicht mehr erforderlich. Scheiterte die elektronische Form früher daran, dass der Sachverständige die Gutachten nicht rechtsverbindlich unterschreiben und mit seinem Rundstempel versehen konnte, so wird diese Hürde durch die Sachverständigen-Signatur genommen.

Sachverständigen-Eigenschaften gehen aus der elektronischen Unterschrift hervor

Für die spezielle Sachverständigen-Signaturkarte, die die IHKs und ggf. weitere Bestellungskörperschaften in Kooperation mit der D-TRUST GmbH und der DE-CODA GmbH anbieten, wird als Zusatzinformation die Sachverständigen-Tätigkeit beglaubigt übermittelt. Neben dem Namen des Sachverständigen gehen aus der Signaturkarte der Bestellungstenor und die Bestellungskörperschaft hervor. Diese Angaben entsprechen dem Rundstempel des Sachverständigen. Die bestellende Körperschaft muss zu diesem Zweck bei der Signaturbeantragung die Angaben bestätigen. Sie erhält auch die Möglichkeit, die Sachverständigen-Signaturkarte zu sperren, wenn die Bestellung erlischt.

Der Preis für die Sachverständigen-Signaturkarte (Erstkarte)  beträgt 169,00 € zzgl. MwSt.  Hinzu kommen die Anschaffung eines Kartenlesegeräts mit eigenem Tastenfeld und einer Anwendungssoftware zur Signierung von Dateien.