
Folgekarte
Sachverständigen-Signatur: Folgekarte
Ihre Sachverständigen-Signaturkarte läuft in Kürze ab und Sie benötigen eine Folgekarte? Ein vereinfachtes Antragsverfahren steht Ihnen zur Verfügung, wenn
- Ihr Name sich zwischenzeitlich nicht geändert hat und
- seit Ablauf der alten Signaturkarte nicht mehr als sechs Monate vergangen sind.
Unter diesen Voraussetzungen können Sie einfach eine Folgekarte beantragen. Sie müssen dazu nicht erneut in die IHK-Registrierungsstelle kommen.
Hier geht’s zum Folgekartenantrag
Wenn die Beantragung einer Folgekarte nicht möglich ist, müssen Sie wie zur Erst-Beantragung der Signaturkarte wieder in der IHK erscheinen. Wenn Sie hiervon Gebrauch machen möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrer IHK in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.