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Beantragung

Wo bestelle ich die IHK-Signaturkarte?

Falls Sie die IHK-Signaturkarte zum ersten Mal beantragen, können Sie den IHK-Registrierungsservice nutzen. Dafür vereinbaren Sie mit dem zuständigen IHK-Registrierungsmitarbeiter einen persönlichen Termin. Der Mitarbeiter in der Registrierungsstelle erläutert Ihnen das Verfahren, nimmt Ihre Daten auf und identifiziert Sie anhand Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Falls Sie den Vorort-Registrierungsservice nicht nutzen können oder möchten, so finden Sie hier das PostIdent-Verfahren.

Auslieferung

Vor einiger Zeit habe ich meine Signaturkarte bestellt. Wann kann ich mit der Auslieferung rechnen?

Der Zertifizierungsdiensteanbieter D-TRUST prüft Ihre Antragsdaten sorgfältig auf Vollständigkeit. Wenn alle Unterlagen vorhanden und richtig ausgefüllt sind, wird Ihre persönliche Signaturkarte produziert. In der Regel können Sie etwa zwei bis drei Wochen nach Antragstellung mit Ihrer Karte rechnen.

Sie können bei einer Erstanfertigung den Bearbeitungsstatus Ihrer Karte online bei der D-TRUST GmbH abfragen. Rufen Sie dazu die Seite https://my.d-trust.net/antrag/status.php auf und geben Sie dort Ihre individuelle Antrags-ID ein, die oben rechts auf dem Antragsformular steht.

Folgekarte

Wie beantrage ich eine Folgekarte?

Ihre IHK-Signaturkarte läuft in der Regel nach zwei Jahren ab (Gültigkeitsdatum aufgedruckt). Sie verlängert sich nicht automatisch. Wenn Sie eine Folgekarte für Ihre Signaturkarte für Unternehmensmitarbeiter beantragen möchten, so müssen Sie sich dafür nicht erneut persönlich identifizieren lassen – unter den Voraussetzungen, dass sich Ihr Name nicht geändert hat, Sie bislang maximal einmal eine Folgekarte beantragt haben und Ihre alte Karte nicht vor mehr als 6 Monaten abgelaufen ist.

Den Folgekartenantrag füllen Sie auf der D-Trust-Website aus. 

 

IHK-Sachverständige, die nach Ablauf der Kartengültigkeit weiterhin mit der Signaturkarte für IHK-Sachverständige arbeiten möchten, müssen wir auf Grund neuer Vorschriften leider bitten, ein erneutes Erstantragsverfahren zu durchlaufen - hierzu wird neben Ihrem Personalausweis auch eine neue Bestätigung Ihres Sachverständigen-Attributs durch Ihre IHK verlangt.

Firmenzugehörigkeit

Ich arbeite für verschiedene Firmen. Wie lässt sich das mit der elektronischen Signatur abbilden?

Pro Signaturkarte kann jeweils eine Firmenzugehörigkeit aufgenommen werden. Die meisten Kunden wünschen die Angabe der Firma auf ihrer Signaturkarte, weil sie im geschäftlichem Umfeld signieren. Auf diese Weise ist auch gewährleistet, dass der Arbeitgeber die Signaturkarte falls gewünscht sperren kann. Man kann die diversen Signaturanwendungen aber auch dann nutzen, wenn keine Firmenzugehörigkeit in der Signaturkarte enthalten ist.