Bestellung
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Beantragung
Wo bestelle ich die IHK-Signaturkarte?
Falls Sie die IHK-Signaturkarte zum ersten Mal beantragen, können Sie den IHK-Registrierungsservice nutzen. Dafür vereinbaren Sie mit dem zuständigen IHK-Registrierungsmitarbeiter einen persönlichen Termin. Der Mitarbeiter in der Registrierungsstelle erläutert Ihnen das Verfahren, nimmt Ihre Daten auf und identifiziert Sie anhand Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Falls Sie den Vorort-Registrierungsservice nicht nutzen können oder möchten, so finden Sie hier das PostIdent-Verfahren.
Auslieferung
Vor einiger Zeit habe ich meine Signaturkarte bestellt. Wann kann ich mit der Auslieferung rechnen?
Der Zertifizierungsdiensteanbieter D-TRUST prüft Ihre Antragsdaten sorgfältig auf Vollständigkeit. Wenn alle Unterlagen vorhanden und richtig ausgefüllt sind, wird Ihre persönliche Signaturkarte produziert. In der Regel können Sie etwa zwei bis drei Wochen nach Antragstellung mit Ihrer Karte rechnen.
In Ihrem persönlichen Kundenportal bei D-Trust können Sie den Status der Produktion Ihrer Karte verfolgen.
Folgekarte
Wie beantrage ich eine Folgekarte?
Kundinnen und Kunden, deren Geschäfts-Signaturkarten kurz vor dem Gültigkeitsablauf stehen, erhalten von D-Trust in einer individuellen Erinnerungsmail die Anleitung zur Beantragung einer Folgekarte: Dafür müssen die Kundinnen und Kunden sich zunächst mit ihrer E-Mail-Adresse, die bei D-Trust bereits hinterlegt ist und an die die Erinnerungsmail gerichtet wurde, und einem selbstgewählten Password im Portal registrieren. Danach können sie im Portal bequem und komfortabel eine Folgekarte bestellen.
Nicht möglich sind Folgekartenbestellungen, wenn
- sich die bei D-Trust hinterlegte Mailadresse geändert hat; oder
- sich der Name der antragstellenden Person geändert hat; oder
- die Gültigkeit der vorhergehenden Karte seit mehr als 180 Tagen abgelaufen ist; oder
- die persönliche Identifizierung länger als 10 Jahre zurückliegt.
In diesen Fällen müssen die Kunden einen neuen Erstantrag wahlweise bei ihrer IHK vor Ort oder per PostIdent-Verfahren stellen.
Eine erneute Identifizierung im Zusammenspiel mit einem Folgekartenantrag ist erforderlich, wenn
- das Ausweisdokument abgelaufen ist und die letzte Identifizierung mindestens 3 Jahre zurückliegt; oder
- sich die Lieferadresse der Karte verändert.
In diesen Fällen können die Kunden zwar das Folgekartenverfahren nutzen, müssen aber eine neue Identifizierung beibringen. Für diese erforderliche Identifizierung erhalten die Kunden via Portal automatisch einen PostIdent-Coupon, auf deren Basis sie sich aktuell identifizieren lassen können (per stationärem oder elektronischem PostIdent-Verfahren). Für eine solche Identifizierung im Zuge des Folgekartenantrags steht ausschließlich das PostIdent-Verfahren zur Verfügung, nicht die Identifizierung bei der IHK-Registrierungsstelle. Sollten die Kunden dies nicht wünschen, können sie natürlich alternativ bei der IHK einen Erstantrag mit IHK-Identifizierung stellen.
Achtung:
IHK-Sachverständige, die nach Ablauf der Kartengültigkeit weiterhin mit der Signaturkarte für IHK-Sachverständige arbeiten möchten, müssen wir auf Grund neuer Vorschriften leider bitten, ein erneutes Erstantragsverfahren zu durchlaufen - hierzu wird neben Ihrem Personalausweis auch eine neue Bestätigung Ihres Sachverständigen-Attributs durch Ihre IHK verlangt.
Firmenzugehörigkeit
Ich arbeite für verschiedene Firmen. Wie lässt sich das mit der elektronischen Signatur abbilden?
Pro Signaturkarte kann jeweils eine Firmenzugehörigkeit aufgenommen werden. Die meisten Kunden wünschen die Angabe der Firma auf ihrer Signaturkarte, weil sie im geschäftlichem Umfeld signieren. Auf diese Weise ist auch gewährleistet, dass der Arbeitgeber die Signaturkarte falls gewünscht sperren kann. Man kann die diversen Signaturanwendungen aber auch dann nutzen, wenn keine Firmenzugehörigkeit in der Signaturkarte enthalten ist.