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Folgekarte

Folgekarte

Ihre IHK-Signaturkarte läuft in Kürze ab und Sie benötigen eine Folgekarte? Ein vereinfachtes Antragsverfahren steht Ihnen zur Verfügung, wenn

  • Ihr Name sich zwischenzeitlich nicht geändert hat
  • seit Ablauf der alten Signaturkarte nicht mehr als sechs Monate vergangen sind
  • Sie bislang noch nicht oder nur einmal eine Folgekarte online bestellt haben. Die Online-Bestellung ist maximal zweimal möglich, danach verlangen die Aufsichtsbehörden eine erneute persönliche Identifizierung.

Unter diesen Voraussetzungen können Sie einfach eine Folgekarte beantragen. Sie müssen dazu nicht erneut in die IHK-Registrierungsstelle kommen. Ebenso wie bei der Erstbeantragung einer Signaturkarte muss Ihr offizielles Ausweisdokument noch mindestens 30 Tage lang gültig sein.

Hier geht’s zum Folgekartenantrag

Wenn die Beantragung einer Folgekarte nicht möglich ist, müssen Sie wie zur Erst-Beantragung der Signaturkarte wieder in der IHK erscheinen. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte mit Ihrer IHK in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.