
Folgekarte
Folgekarte
Kundinnen und Kunden, deren Signaturkarten kurz vor dem Gültigkeitsablauf stehen, erhalten von D-Trust in einer individuellen Erinnerungsmail die Anleitung zur Beantragung einer Folgekarte: Dafür müssen die Kundinnen und Kunden sich zunächst mit ihrer E-Mail-Adresse, die bei D-Trust bereits hinterlegt ist und an die die Erinnerungsmail gerichtet wurde, und einem selbstgewählten Password im Portal registrieren. Danach können sie im Portal bequem und komfortabel eine Folgekarte bestellen.
Nicht möglich sind Folgekartenbestellungen, wenn
- sich die bei D-Trust hinterlegte Mailadresse geändert hat; oder
- sich der Name der antragstellenden Person geändert hat; oder
- die Gültigkeit der vorhergehenden Karte seit mehr als 180 Tagen abgelaufen ist; oder
- die persönliche Identifizierung länger als 10 Jahre zurückliegt.
In diesen Fällen müssen die Kunden einen neuen Erstantrag wahlweise bei ihrer IHK vor Ort oder per PostIdent-Verfahren stellen.
Eine erneute Identifizierung im Zusammenspiel mit einem Folgekartenantrag ist erforderlich, wenn
- das Ausweisdokument abgelaufen ist und die letzte Identifizierung mindestens 3 Jahre zurückliegt; oder
- sich die Lieferadresse der Karte verändert.
In diesen Fällen können die Kunden zwar das Folgekartenverfahren nutzen, müssen aber eine neue Identifizierung beibringen. Für diese erforderliche Identifizierung erhalten die Kunden via Portal automatisch einen PostIdent-Coupon, auf deren Basis sie sich aktuell identifizieren lassen können (per stationärem oder elektronischem PostIdent-Verfahren). Für eine solche Identifizierung im Zuge des Folgekartenantrags steht ausschließlich das PostIdent-Verfahren zur Verfügung, nicht die Identifizierung bei der IHK-Registrierungsstelle. Sollten die Kunden dies nicht wünschen, können sie natürlich alternativ bei der IHK einen Erstantrag mit IHK-Identifizierung stellen.