Newsletter bestellen

TeleTrusT „IT-Sicherheitsrechtstag 2021“ am 24. September in Berlin

Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wirft seine Schatten voraus. Noch ist das „Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ zwar im Gesetzgebungsverfahren, mit dem Inkrafttreten in diesem Jahr ist aber zu rechnen. Das Gesetzes-Update erweitert die Befugnisse des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und bringt neue Pflichten für Unternehmen.

TeleTrusT - der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. – fokussiert daher seinen jährlichen IT-Sicherheitsrechtstag auf die Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 in die Praxis. "Nicht nur Betreiber kritischer Infrastrukturen, sondern auch Zulieferer werden vom IT-Sicherheitsgesetz 2.0 vor neue Anforderungen gestellt. Die Änderungen sind wesentlich - und ihre Umsetzung sollte rechtzeitig angegangen werden. Beim 6. IT-Sicherheitsrechtstag befassen wir uns deshalb mit der Regulierung aus rechtlicher, aufsichtsrechtlicher und praktischer Sicht. Wir diskutieren hier sehr offen die Fragen und Erfahrungen aus der Umsetzungs-, Beratungs- und auch Prüfungspraxis." erklärt RA Karsten U. Bartels, stellvertretender TeleTrusT-Vorstandsvorsitzender und Leiter der TeleTrusT-AG "Recht".

Informationen zum Programm und eine Anmeldemöglichkeit für den am 24. September in Berlin stattfindenden Informationstag finden Sie auf der Seite von TeleTrusT.