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Wirtschaftsprüfer: Prüfungsberichte und Vermerke elektronisch signieren

Wirtschaftsprüfer können ihre Prüfungsberichte und Prüfungsvermerke als elektronisches Original erstellen, wenn sie die Dateien mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Hierzu sind auch IHK-Signaturkarten geeignet, in die das Berufsattribut „Wirtschaftsprüfer“ und gegebenenfalls die Zugehörigkeit zu einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aufgenommen werden kann. Sofern die elektronischen Berichte und Vermerke keine persönliche Signatur tragen, gelten sie nur als Kopie. Das Original muss dann in Papierform, handschriftlich unterzeichnet und mit Berufssiegel versehen, vorliegen.

Die erforderlichen Signaturkarten können Wirtschaftsprüfer bei einer von 61 IHKs mit Signaturservice oder per PostIdent-Verfahren beantragen. Hierbei müssen Sie auch einen Beleg der Wirtschaftsprüferkammer vorlegen, mit dem die Zulässigkeit des Berufsattributs „Wirtschaftsprüfer“ bestätigt wird. Die Wirtschaftsprüferkammer ist dann auch berechtigt, die Signaturkarte zu sperren, falls die Wirtschaftsprüfer-Bestellung der entsprechenden Person aufgehoben wird.

Um eine Prüfungsbericht oder Prüfungsvermerk elektronisch zu signieren, wandeln die Wirtschaftsprüfer die Datei in ein pdf um und bringen darauf per PIN-Code-Eingabe ihre Signatur an. Ein Dokument kann auch von zwei Personen signiert werden – diese bringen ihre Signaturen einfach nacheinander an. Danach können die Wirtschaftsprüfer den signierten Prüfungsvermerk / Prüfungsbericht zum Beispiel als E-Mail-Anhang versenden. Die qualifizierte elektronische Signatur bleibt dauerhaft mit der Datei verbunden und garantiert die Echtheit des Absenders und die Unverfälschbarkeit des Inhalts. Als technische Ausstattung benötigen die Wirtschaftsprüfer dafür neben der Signaturkarte ein Kartenlesegerät sowie eine Software zur Dateisignatur.

Quelle / Weitere Informationen:
https://www.wpk.de/mitglieder/praxishinweise/elektronische-pruefungsvermerke-und-berichte/