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Smarte Sachverständige

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige können elektronische Original-Gutachten erstellen und auf Papierversionen verzichten: Die IHK-Signaturkarte für Sachverständige bildet die rechtsverbindliche Unterschrift elektronisch ab und liefert die Angaben aus dem Rundstempel mit. Impulsgeber des Verfahrens war der Elektronische Rechtsverkehr für den Austausch mit Gerichten. Erfahrungen zeigen, dass bei Privatgutachten die Vorteile aktuell sogar noch größer sind.

Kompetent, glaubhaft, vertrauenswürdig – diese Eigenschaften muss jeder unabhängige Sachverständige erfüllen. Im Zeitalter der Digitalisierung gilt es, diese Kriterien auch bei der elektronischen Kommunikation sicher und nachweisbar zu gewährleisten. Für diesen Zweck wurde vor rund einem Jahr die IHK-Signaturkarte für Sachverständige eingeführt. Zeit für eine erste Bilanz: Welche Erfahrungen haben die Sachverständigen gemacht? Drei aktive Nutzer kommen hier zu Wort.

„Die Karte hat mich gereizt, weil ich sie als wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung des Sachverständigenwesens sehe“, sagt Axel Künzinger, von der IHK München öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden. Künzinger gehörte zu den ersten Nutzern. Nicht nur der Trend zur Digitalisierung im Allgemeinen, auch die Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) im Besonderen haben die IHK-Signaturkarte für Sachverständige vorangetrieben. Seit 2018 führen die deutschen Gerichte gemäß ERV-Gesetz die elektronische Kommunikation ein, der Schwerpunkt liegt zunächst beim elektronischen Posteingang.

Die einzelnen Bundesländer gehen mit unterschiedlichem Tempo voran. Etappenziele bilden die Einführung der elektronischen Gerichtsakte und der elektronische Postausgang der Gerichte. Einen Meilenstein wird auch das neue Justiz-Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) markieren, das ebenfalls auf die digitale Kommunikation angepasst werden muss und voraussichtlich 2021 in Kraft tritt. Im Jahr 2022 soll dann der obligatorische elektronische Rechtsverkehr für alle professionellen Einreicher – also auch die Sachverständigen – gelten. Das Ziel ist mithin klar definiert, und der ERV bahnt sich seinen Weg.

Joachim Rössle ist von der IHK Stuttgart öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle und hat ebenfalls seit einigen Monaten eine Sachverständigen-Signaturkarte. Ans Landgericht Stuttgart mag er seine Gutachten noch nicht elektronisch versenden, so lange diese dort ausgedruckt und zur Papierakte gelegt werden. Dennoch ist er froh, die Signaturkarte schon zu haben – „um vorbereitet zu sein“, wie er sagt.

Derzeit sind noch nicht alle Gerichte optimal auf den Empfang qualifiziert signierter elektronischer Gutachten eingestellt. Trotzdem zahlen sich die Investitionen in die Signaturausstattung schon heute aus: „Die Gerichte wollen in der Regel immer noch ausgedruckte Gutachten“, berichtet Dr. Elmar Erdell, von der IHK München öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauwerksabdichtung. „Aber die Parteien wünschen zunehmend elektronische Exemplare. Gerade von den Rechtsanwälten bekommen wir da viel positives Feedback. Und an private Empfänger versenden wir Gutachten mittlerweile nur noch als signierte pdf-Dateien.“

Auch Künzinger hat festgestellt, dass die Gerichte die Gutachten noch per Papier nachfragen, parallel dazu übermittelt er sie auch als signierte Datei via Elektronischem Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Ebenso wie Erdell liegen für ihn die großen Vorteile derzeit bei den Privatgutachten: „In unserer Sachverständigen-Gemeinschaft arbeiten neun öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Alle haben die Signaturkarte. Seit April 2019 werden bei uns alle Privatgutachten digital erstellt und signiert.“

Im Ergebnis profitieren die Sachverständigen von erheblichen Arbeits- und Kosteneinsparungen. Im außergerichtlichen Bereich, so Erdell, seien die Aufwände im Bürobetrieb um über 95 % gesunken. Bei seinen rund 200 außergerichtlichen Stellungnahmen pro Jahr eine signifikante Größe. Drucken, Kopieren, Binden und die Wiederholung des ganzen Procederes, falls am Schluss ein Fehler festgestellt wird – all dies erübrige sich nun. Sowohl der finanzielle als auch der zeitliche Aufwand für die Bestellung und Inbetriebnahme der Signaturkarte hat sich dadurch nach Ansicht von Erdell und Künzinger schnell amortisiert. Die praktische Nutzung der Signaturkarte bezeichnen sie als „super einfach“ und auch für „Kollegen mit geringen IT-Kenntnissen gut möglich“. Und sie können sich darauf verlassen, dass die Signatur ihre Dokumente verlässlich vor möglichen Manipulationen schützt.

Zahlreiche IHKs bieten zur Antragstellung den Vor-Ort-Signaturservice an. Von der IHK bestellte und vereidigte Sachverständige können in diesen IHKs den Antrag für eine Signaturkarte stellen und sich persönlich identifizieren lassen. Für diejenigen Sachverständigen, deren zuständige IHK (noch) nicht beteiligt ist, steht das PostIdent-Verfahren (mit Bestellungskörperschaft IHK) zur Verfügung. Diejenigen Sachverständigen, für die die Architektenkammern, Landwirtschaftskammern oder Ingenieurskammer als Bestellungskörperschaften zuständig sind, können die Signaturkarten aktuell nur per PostIdent-Verfahren (mit Bestellungskörperschaft Architektenkammer, Landwirtschaftskammer, Ingenieurkammer) bestellen. Nähere Infos zum Thema finden Sie bei der DE-CODA GmbH.