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Schweizer QES wird nicht automatisch in der EU anerkannt

Die im Schweizer Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) definierten Anforderungen sind zwar vergleichbar mit den eIDAS-Anforderungen an die qualifizierte Signatur im europäischen Binnenmarkt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass qualifizierte schweizerische Zertifikate in der EU automatisch anerkannt werden und umgekehrt.

Deutlich wird diese Problematik, die besonders bei Ausschreibungsverfahren zu Tage tritt, anhand einer Ausschreibung in Österreich über die Beschaffung von elektrisch betriebenen Bussen – mit einem Auftragsvolumen von rund zwei Milliarden Euro eine hoch attraktive Vergabe.

Das Schweizer Unternehmen Stadler beteiligte sich an der Ausschreibung, zeichnet sein Angebot mit einer qualifizierten Signatur made in Swiss und gewann im ersten Zuge. Mittlerweile hat jedoch das österreichische Bundesverwaltungsgericht mindestens einstweilen die rote Karte gezückt: Neben einer Subunternehmensfrage beanstandete das Gericht den Einsatz der qualifizierten Signatur: Die Angebotsaufforderung beinhaltete zwingend die Zeichnung durch eine qualifizierte Signatur gemäß der eIDAS-Verordnung – diese sei, da es kein Abkommen über eine gegenseitige Anerkennung gebe, durch den Einsatz der Schweizer Signatur hier jedoch nicht gegeben gewesen.