Die Deutsche Post wird ab dem 27.09.2020 die PostIdent-Bescheinigungen, die sie für Antragsteller von Signaturkarten ausstellt, direkt elektronisch an die D-TRUST GmbH übermitteln. Der bisherige Ausdruck der gelb-weißen PostIdent-Bestätigung entfällt. In die elektronische Identitäts-Bestätigung, die die Post an D-TRUST schickt, sind die eindeutigen Kennungen zum betreffenden Signaturantrag („Antrags-ID“) integriert. Auf diese Weise kann D-TRUST die elektronisch empfangene Identitätsbestätigung mit den postalisch übermittelten Antragsunterlagen zusammenführen.
Für Kunden, die eine Signaturkarte per PostIdent-Verfahren beantragen, gestaltet sich der Ablauf ab Ende September wie folgt:
- Sie füllen den Antrag online aus, drucken ihn aus und unterschreiben ihn.
- Zusammen mit den Antragsunterlagen wird den Kunden der aktuelle D-TRUST-PostIdent-Beleg mit Barcode ausgedruckt. Mit diesem Beleg und Ihrem Ausweisdokument gehen Sie zu einer Post-Filiale oder einem Post-Schalter und lassen sich identifizieren.
- Die Post führt das PostIdent-Verfahren durch und übermittelt die Bestätigung online an D-TRUST.
- Der Kunde stellt die kompletten Antragsunterlagen zusammen: Dies sind in jedem Falle der original unterschriebene Antrag und die unterschriebene Ausweiskopie, hinzu kommen bei der Geschäftssignatur die Nachweise zur Firmenzugehörigkeit und bei der Sachverständigen-Signatur die entsprechende Bestätigung der IHK, jeweils im Original. Darüber hinaus beachten Sie bitte für die beizufügenden Unterlagen die D-TRUST Checkliste, die dem Antrag beiliegt.
- Anders als früher werden die kompletten Signatur-Antragsunterlagen nicht mehr von der Post versandt. Stattdessen schickt sie der Kunde selbst postalisch an die D-TRUST GmbH, Kommandantenstr. 15, in 10969 Berlin (Porto 1,45 €, Einschreiben nicht erforderlich).
- Sobald die schriftlichen Antragsunterlagen bei D-TRUST eingegangen sind, erhält der Kunde eine E-Mail-Eingangsbestätigung.
Dieses neue Verfahren wird ab dem 27.09. umgesetzt. Bis zum 26.09.2020 gilt das alte Verfahren, in dem die Post die PostIdent-Bestätigung schriftlich ausstellt und diesen mit den Antragsunterlagen an D-TRUST verschickt. Das entsprechende Verfahren ist in dem D-TRUST-Vordruck für das PostIdent-Verfahren hinterlegt, der dem Kunden zusammen mit den Antragsunterlagen ausgedruckt wird. Bitte beachten Sie, dass bis zum 26.09.2020 ausgedruckte D-TRUST-PostIdent-Belege auch nur noch bis zum 26.09.2020 verwendet werden können. Ab dem 27.09. greift ausschließlich das neue Verfahren; der D-TRUST-PostIdent-Beleg wird dazu ab diesem Stichtag entsprechend angepasst.
Abgesehen von den Porto-Kosten ändern sich die Preise für die IHK-Signaturkarten per PostIdent-Verfahren durch dieses neue Verfahren nicht. Auch die Online-Links für die PostIdent-Beantragung einer IHK-Signaturkarte für Unternehmenskunden bzw. einer IHK-Signaturkarte für Sachverständige ändern sich nicht.
Der eigentliche IHK-Signaturservice bleibt von der Änderung unberührt. Diejenigen Kunden, die ihre Signaturkarten direkt bei der IHK beantragen, sind nicht betroffen.