Newsletter bestellen

Elektronisches Ursprungszeugnis erfordert IHK-Signaturkarte

Kunden, die die IHK-Signaturanwendung „Elektronisches Ursprungszeugnis“ (eUZ) benutzen wollen, benötigen dafür eine IHK-Signaturkarte. Die IHK-Signaturkarte, die von D-TRUST produziert wird, unterscheidet sich von der normalen D-TRUST-Signaturkarte dadurch, dass sie die IHK-Nummer und die Firmenidentnummer des Unternehmens enthält. Die IHK-Signaturkarten erkennt man daran, dass unten rechts auf der Karte das IHK-Logo abgebildet ist. Sie können außer beim eUZ noch für diverse andere Signaturanwendungen benutzt werden.

Einige wenige Kunden beantragen irrtümlich statt einer IHK-Signturkarte eine normale D-TRUST-Karte zur Nutzung des eUZ. Diese können in der neuen Kartengeneration D-TRUST Card 3.1, die ab Juli 2018 von D-TRUST ausgegeben wird, leider nicht beim eUZ unterstützt und auch nicht mehr nachträglich eingebunden werden. Hintergrund ist, dass die D-TRUST Card 3.1 nicht mit der Nexus-Software für das eUZ kompatibel sein wird. Bereits ausgegebene, ältere D-TRUST-Karten, die bereits nachträglich in die eUZ-Anwedung eingebunden worden sind, können weiterhin entsprechend benutzt werden. Für zukünftige D-TRUST-Folgekarten gilt dies aber nicht mehr.

Es ist daher wichtig, dass alle eUZ-Kunden eine IHK-Signaturkarte beantragen. Bei den IHK-Signaturkarten gibt es keine technische Änderung. Die IHK-Signaturkarten funktionieren weiterhin uneingeschränkt mit dem eUZ. Alle Kunden, die sich bei einer IHK mit Signaturservice registrieren lassen, erhalten eine IHK-Signaturkarte. Eine weitere Option zur Beantragung der IHK-Signaturkarte ist das PostIdent-Verfahren. Wenn Kunden zu ihrer ablaufenden IHK-Signaturkarte eine Folgekarte beantragen, bekommen sie automatisch wieder eine IHK-Signaturkarte. Sie können weiterhin wie gewohnt mit dem eUZ arbeiten.