Seit diesem Jahr müssen polnische Unternehmen ihre Bilanzen und Geschäftsabschlüsse auf elektronischem Wege und mit elektronischer Signatur bei den polnischen Behörden einreichen. Jetzt gibt es grünes Licht, für dieses Verfahren auch deutsche Signaturkarten, zum Beispiel die IHK-Signaturkarte aus dem Hause D-TRUST, einzusetzen. Die Bilanzen sind jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres einzureichen.
Die Unterlagen werden mittels des spezifisch polnischen ePUAP-Systems übermittelt und verarbeitet. Für deutsche Unternehmen oder Einzelpersonen, die als Gesellschafter polnischer Unternehmen von dem Verfahren betroffen sind, gibt es nun einen gangbaren Weg zur Erbringung der von ihnen geforderten elektronischen Signaturen:
- Da die polnischen ePUAP-Signaturen in Deutschland nicht verfügbar sind, empfiehlt sich die Nutzung einer deutschen, EU-konformen qualifizierten elektronischen Signatur, wie z.B. der IHK-Signaturkarte aus dem Hause D-TRUST. Die Anerkennung dieser Signaturkarte wurde von den polnischen Behörden bestätigt.
- Die Jahresabschlüsse müssend dann im XML-Format signiert und dem Register vorgelegt werden (Signaturaustauschformat: XAdES). Für die geforderte XAdES-Signatur empfiehlt sich zum Beispiel die Software „digiSeal office“ des deutschen Herstellers secrypt GmbH, die speziell auf die polnischen Anforderungen angepasst wurde.
- Die Unterlagen können von vertretungsberechtigten natürlichen Personen, die über eine PESEL-Nummer (polnische Personenkennzahl) verfügen und diese PESEL im Unternehmensregister offengelegt wurde, eingereicht werden.
Das elektronische Prozedere soll die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen vereinfachen. Die Unterlagen sind über das Webportal des polnischen Justizministeriums unter dem Link https://ekrs.ms.gov.pl zu übermitteln.