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eIDAS: Bundesdruckerei formuliert Handlungsempfehlungen für deutsche Politik

Die eIDAS-Verordnung ermöglicht EU-weit einheitliche digitale Geschäfts- und Verwaltungsprozesse. Die darin enthaltenen Vertrauensdienste wurden allerdings nicht in das deutsche Recht integriert und entfalten daher noch keine große Wirkung. Um dies zu ändern, hat die Bundesdruckerei im Rahmen einer umfassenden Studie Handlungsempfehlungen für die Politik erarbeitet.

Schnellstmöglich sollte die Bundesregierung die Lücken bei der Umsetzung der eIDAS-Verordnung aufarbeiten. Insbesondere in Bezug auf das qualifizierte elektronische Siegel und qualifizierte Website-Zertifikate braucht es neue gesetzliche Regelungen, wie sie beispielweise bereits in der Payment Service Directive 2 (PSD 2) vorhanden sind. Die PSD 2 kann als Vorbild dienen, um weitere Anwendungsfelder zu erschließen und dort ähnliche Regelungen zu treffen. Eine Orientierung dazu bieten die gesetzlichen Änderungsvorschläge dieser Studie.

Im ersten Halbjahr 2020 evaluiert die Europäische Kommission die eIDAS-Verordnung. Die Bundesdruckerei schlägt vor, dies zum Anlass zu nehmen und bis dahin erste konkrete Schritte in der deutschen Gesetzgebung umzusetzen. Zudem regt das Unternehmen an, dass die Bundesregierung die Umsetzung der eIDAS-Verordnung und die Nutzung der darin standardisierten Vertrauensdienste auch als wichtigen Beitrag für mehr Daten- und Verbraucherschutz in Deutschland versteht.

Digitale Bedrohungen, wie Cyber-Angriffe auf Unternehmen oder Personen, nehmen zu und werden schwerwiegender. Deutschland muss diesen neuen digitalen Gefahren mit einer erhöhten Resilienz begegnen. Es ist unumgänglich, digitale Sicherheitsmechanismen einzuführen und zu fördern.

Im Rahmen der „digitalen Gesetzgebung“ könnte sich die Bundesregierung an der „Better Regulation Toolbox #23“ der Europäischen Kommission orientieren. Dazu gibt es bereits das Projekt „Bessere Rechtsetzung“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Dieses Projekt sollte um eine Folgenabschätzung von Gesetzen für die digitale Transformation ergänzt werden, die wie auf EU-Ebene die Berücksichtigung von eIDAS-Vertrauensdiensten als wichtiges Mittel digitalisierungsfreundlicher Gesetzgebung anerkennt.

Eine gute Gelegenheit, die Weiterentwicklung der eIDAS-Verordnung als Priorität zu behandeln, ist die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2020. Die Bundesregierung sollte die Präsidentschaft dafür nutzen, bei der Überarbeitung der Verordnung die Verhandlungsführung im Rat zu übernehmen. Dabei geht es vor allem um die Einführung neuer Instrumente, wie beispielsweise eine eID-Funktion für Unternehmen. Ein weiteres Ziel sollte eine stärkere Verbindlichkeit bei der Nutzung und Anerkennung der Vertrauensdienste sein. Ebenso wie eine weitere Harmonisierung der Voraussetzungen für die Zertifizierung und Zulassung von eIDAS-Vertrauensdiensten.

Die Bundesdruckerei-Studie enthält eine Liste mit 17 konkreten gesetzgeberischen Maßnahmen für die derzeitige Legislaturperiode. Sie ist nach den Gesetzen geordnet, die angepasst werden müssen, und benennt die zuständigen Ministerien. Die Studie kann hier kostenlos heruntergeladen werden.

Quelle: Bundesdruckerei