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E-Rechnung: Nun auch Pflicht in weiteren Bundesländern

Rechnungen über mehr als 1.000 Euro an die öffentlichen Verwaltungen in den Bundesländern Saarland, Baden-Württemberg und Hamburg müssen seit dem 1. Januar als sogenannte E-Rechnungen versendet werden. Damit folgen die Länder den Bundesbehörden, die seit dem vergangenen November E-Rechnungen fordern, und dem Land Bremen.

E-Rechnungen sind nicht zu verwechseln mit einem PDF-Dokument, sondern unterliegen einem technischen Format, welches durch eine EU-Richtlinie vorgegeben ist. Rechnungsstellende Unternehmen müssen also in der Lage sein, mit ihrer Software oder ihrem Warenwirtschaftssystem eine elektronische Rechnung im geforderten Format zu erstellen. Die öffentliche Verwaltung wiederum stellt die Portale zum Hochladen oder Übertragen zur Verfügung.

Weitere Informationen zur E-Rechnung finden Sie online in einem Artikel des Handwerksblattes.