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Sicherer elektronischer Zahlungsverkehr mit PSD2

Banken in der EU müssen ab Mitte September 2019 Drittanbietern den Zugang zu Konten gewähren und dafür eine Schnittstelle (API) bereitstellen. Diese wird über qualifizierte Website-Zertifikate (QWACs) abgesichert. Drittanbieter müssen sich im Gegenzug bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)* registrieren und benötigen für den Zugriff auf die Bankkonten ebenfalls qualifizierte Website-Zertifikate bzw. qualifizierte Siegel (QSiegel).

Diese Anforderungen ergeben sich aus der zweiten Payment Service Directive (PSD2) der EU. Die PSD2 zielt darauf ab, den Wettbewerb der Zahlungsbranche, auch von Nicht-Banken, innerhalb der EU zu erhöhen und Zahlungsgeschäfte für Verbraucher schneller und unkomplizierter abzuwickeln.

Nachdem der Testbetrieb des Verfahrens im März 2019 begonnen hat, sind die Geldinstitute ab dem 14. September zum Echtbetrieb verpflichtet. Die D-TRUST, ein Tochterunternehmen der Bundesdruckerei, ist einer der wenigen europäischen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter, die die für PSD2 erforderlichen Zertifikate und Siegel anbieten.

Quelle: Bundesdruckerei