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Nationaler Emissionshandel setzt auf qualifizierte elektronische Signatur

Das nationale Emissionshandelssystem in Deutschland setzt auf elektronische Abläufe und die qualifizierte elektronische Signatur für die teilnehmenden Unternehmen. Darüber informierte die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), die zuständige Stelle des Umweltbundesamtes für den Emissionshandel, auf ihrer virtuellen Informationsveranstaltung am 04.12.2020. Die IHK-Signaturkarte ist für diese Zwecke geeignet. Die DEHSt empfiehlt sogar ausdrücklich, beim nationalen Emissionshandel Signaturkarten mit integrierter Firmenzughörigkeit zu verwenden, wie dies bei den IHK-Signaturkarten standardmäßig der Fall ist. Der nationale Emissionshandel wird ab 2021 in Deutschland starten.

Das nationale Emissionshandelssystem erfasst Betreiber, die als Inverkehrbringer von Brennstoffen für große Mengen an CO2 verantwortlich sind und im Europäischen Emissionshandelssystem noch nicht einbezogen wurden. Insbesondere Hersteller und Großhändler fossiler Energien fallen unter das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das Ende 2019 in Kraft getreten ist und die Grundlage des nationalen Emissionshandelssystems in Deutschland bildet. Die Teilnehmer am nationalen Emissionshandel sind verpflichtet, jährlich die Emissionen zu berichten, Zertifikate im entsprechenden Umfang zu erwerben und diese bei der DEHSt abzugeben. Die schrittweise Erhöhung des CO2-Preises steigert den Anreiz, fossile Brennstoffe einzusparen oder darauf zu verzichten.

Analog zum Europäischen Emissionshandel, der bereits seit 2005 läuft, setzt die DEHSt beim nationalen Emissionshandel auf effiziente elektronische Kommunikation: Die qualifizierte elektronische Signatur der Teilnehmer und die Virtuelle Poststelle.

Die Emissionszertifikate existieren lediglich in elektronischer Form und sind im nationalen Emissionshandelsregister hinterlegt, das von der DEHSt verwaltet wird. Schon für die Beantragung auf Einrichtung eines Nutzerkontos bei der DEHSt ab 2021 kann die qualifizierte elektronische Signatur eingesetzt werden, für die Übermittlung der Daten ab 2022 ist der Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur vorgeschrieben. Hierbei empfiehlt die DEHSt ausdrücklich den Einsatz der qualifizierten Signatur per SmartCard mit Angabe der Unternehmenszugehörigkeit, wie es auch das IHK-Signaturmodell vorsieht. Rund 4.000 Unternehmen werden in den nationalen Emissionshandel einbezogen. Schon bei Einführung des Europäischen Emissionshandels im Jahr 2004 haben viele der damals knapp 2.000 betroffenen Unternehmen den kundenfreundlichen IHK-Signaturservice genutzt und die benötigten Signaturkarten bei der IHK beantragt.  

Über den aktuellen Sachstand zur Einführung des nationalen Emissionshandels informiert die DEHSt in einem Leitfaden: https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/nehs/nehs-hintergrundpapier.pdf?__blob=publicationFile&v=4