Laut einem Bericht des Handelsblatts erwägt Bundeswirtschaftminister Brüderle, das ELENA-Verfahren, eine elektronische Speicherung von Arbeitnehmerdaten, auf unbestimmte Zeit aussetzen. Das Verfahren wurde zu Beginn dieses Jahres eingeführt. Ab 2012 wollte man den Regelbetrieb aufnehmen, in dem dann auch die elektronische Signatur zum Einsatz hätte kommen sollen.
Im Rahmen des Elektronischen Einkommensnachweises (ELENA) haben seit Beginn des Jahres 2010 alle Arbeitgeber die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten auf elektronischem Wege an eine Zentrale Speicherstelle übermittelt. Dort werden die Daten pseudonymisiert aufbewahrt. Ab 2012 sollen auf dieser Grundlage dann die Anträge auf Arbeitslosengeld, Wohngeld und Bundeselterngeld bearbeitet werden. Um den Behörden den Zugriff auf die Daten zu erteilen, sollen ihnen die Leistungsempfänger bzw. Antragsteller per qualifizierter elektronischer Signatur die Erlaubnis dazu erteilen.
Jetzt steht das gesamte ELENA-Projekt offensichtlich auf dem Prüfstand. Brüderle spricht sich dafür aus, über ein Moratorium nachzudenken. Nach Handelsblattangaben gibt es dafür mehrere Gründe: Viele Kritiker sehen Probleme beim Datenschutz. Außerdem wird eine zu große Belastung der öffentlichen Haushalte befürchtet, während andererseits die erhofften Einsparungen für die Wirtschaft geringer ausfallen und weniger Unternehmen zugutekommen könnten, als zunächst angenommen.
Als Folge der aktuellen Debatte soll es nun eine erneute Kosten-Nutzen-Prüfung des Verfahrens durch den Normenkontrollrat geben. Auf Basis der Prüfergebnisse, die im Spätsommer erwartet werden, wird über das weitere Vorgehen und mögliche Reformen von ELENA entschieden. Das Verfahren läuft in der Zwischenzeit unverändert weiter, d.h. die Arbeitgeber müssen die Meldungen regelmäßig übermitteln.
Zum ELENA-Verfahren siehe auch die DE-CODA-News vom 27.10.2009.