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Elektronische Gesundheitskarte in abgespeckter Form

(17.05.2010)

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) soll kommen, doch ihre Funktionen werden weiter eingeschränkt. Nach aktuellen Planungen wird die eGK, die die bisherige Krankenversichertenkarte ersetzen soll, ein Foto des Versicherten zeigen, um Missbrauch auszuschließen. Darüber hinaus sollen die Versichertenstammdaten, die auf der Karte hinterlegt sind, online aktualisierbar sein, so dass zum Beispiel bei einem Adresswechsel keine neue Karte ausgestellt werden muss. Außerdem sollen die Karten einen elektronischen Notfalldatensatz enthalten.

Gegenüber den früheren Planungen nimmt sich dieses Konzept bescheiden aus. Ursprünglich war unter anderem vorgesehen, mit der neuen Gesundheitskarte das sogenannte „elektronische Rezept“ einzuführen. Dieses hätte die rund 700 Millionen Verordnungen, die Jahr für Jahr auf Papier ausgestellt werden, überflüssig gemacht und für entsprechende Einsparungen gesorgt.

Auf Seiten der Ärzte und Apotheker wäre dann ein sogenannter elektronischer Heilberufeausweis mit qualifizierter elektronischer Signatur zum Einsatz gekommen. Auch unabhängig davon nutzen Ärzte schon zum Teil die elektronische Signatur, etwa wenn es um die elektronische Dokumentation medizinischer Daten oder die Signierung von elektronischen Abrechnungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung geht.

Gerade die Ärzte sind allerdings skeptisch im Bezug auf die eGK und die damit einhergehenden neuen Anwendungen. Auf dem 113. Deutschen Ärztetag haben sich die Ärzte am 14.05.2010 in Dresden mit 105 zu 86 Stimmen gegen deren Einführung ausgesprochen. In dem entsprechenden Entschließungsantrag heißt es, dass die eGK nicht praxisreif sei.

Strittig bleibt dementsprechend auch, ob die Ärzte zu einer Online-Anbindung der eGKs in den Praxen verpflichtet werden können. Die Krankenversicherungen plädieren dafür, um den praktischen Nutzen und die gewünschten Kosteneinsparungen zu erreichen. Die Entscheidung liegt nun beim Bundesgesundheitsministerium, das per Gesetz eine Klarstellung schaffen muss.

Die elektronische Gesundheitskarte war ursprünglich als zweites großes Kartenprojekt der Bundesregierung neben dem elektronischen Personalausweis angetreten. Ebenso wie der elektronische Personalausweis sollte auch die Gesundheitskarte als Trägermedium für eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet werden können. Doch während die neuen elektronischen Personalausweise ab dem 01.11.2010 offiziell zu haben sein werden, wird die flächendeckende Verbreitung der Gesundheitskarte wohl noch weiter auf sich warten lassen.
 

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