Ab November 2010 kommt der neue elektronische Personalausweis. Rein äußerlich betrachtet ist das Chipkartenformat die wichtigste Veränderung gegenüber den bisherigen Ausweisen. Doch mit der neuen Form gehen auch neue Funktionen einher: Der Personalausweis wird nicht mehr nur in der realen Welt zum Einsatz kommen, sondern auch als elektronischer Identitätsnachweis dienen, z.B. beim Online-Shopping oder beim E-Government.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums beträgt die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Personalausweises ab dem 1. November 2010 28,80 € bei einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Antragsteller unter 24 Jahren liegt die Gebühr bei 19,80 €. Kostenfrei soll die Ausstellung des ersten Personalausweises für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren sein. Natürlich ist die sofortige Anschaffung des neuen Ausweises nicht obligatorisch. Die bisherigen Personalausweise bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.
Wer einen elektronischen Personalausweis besitzt, kann darauf später auch ein Zertifikat für die qualifizierte Signatur aufladen. Dieses muss aber extra bei einem Trustcenter beauftragt und auch extra bezahlt werden. Die Kosten dafür können momentan noch nicht genau beziffert werden; möglicherweise liegen sie für ein Zertifikat mit zweijähriger Gültigkeit bei einem Preis von ungefähr 50,00 € (Angabe ohne Gewähr).
Die Angaben, die auf ein Signaturzertifikat des elektronischen Personalausweises aufgenommen werden können, sind voraussichtlich begrenzt. Im derzeitigen Anwendungstest ist es zum Beispiel nicht möglich, die Firmenzugehörigkeit („Musterfirma GmbH“) oder einen bestimmten Einsatzbereich („Signaturkarte nur gültig im Rahmen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens“) in die Signaturdaten mit aufzunehmen. Stattdessen geht lediglich der persönliche Name aus der Signatur hervor.
Die Signatur auf dem elektronischen Personalausweis empfiehlt sich mithin für rein persönliche Zwecke. Im privaten Rahmen gibt es allerdings nur wenige Signaturanwendungen. Als möglicher Anwendungsbereich war ab 2012 das ELENA-Verfahren geplant, dessen Realisierung nach aktueller Berichterstattung allerdings unsicher ist.
Für den Einsatz im beruflichen Umfeld, in dem die meisten Signaturanwendungen angesiedelt sind, empfiehlt sich dagegen weiterhin die IHK-Signaturkarte. Dafür sprechen auch wichtige organisatorische Gründe: Die Produktion der Signaturkarte kann dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt werden, und der Arbeitgeber kann – sofern die Signatur nicht mehr beruflich genutzt werden soll – die Signaturkarte auch sperren lassen.