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Elektronische Rechnung & Signatur

Etwa sechs Milliarden Rechnungen stellen deutsche Unternehmen jährlich aus. Immer mehr dieser Rechnungen finden ihren Weg zum Empfänger online und nicht im Briefumschlag. Rechtlich kein Problem – solange die Rechnungsdaten mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. Denn nur unter dieser Voraussetzung darf der Rechnungsempfänger die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuerabzug geltend machen. Anders ausgedrückt: Elektronische Rechnungen, die der Absender nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen hat, berechtigen den Rechnungsempfänger nicht zum Vorsteuerabzug.

Um die elektronische Rechnungslegung im eigenen Unternehmen einzuführen, muss man sich zunächst mit den Rechtsgrundlagen vertraut machen. Danach gilt es, die hauseigenen Prozesse und Anforderungen unter die Lupe zu nehmen, wobei Ihnen unsere Checkliste helfen soll.

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