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Abfallnachweisverfahren & Signatur

Am 01.04.2010 wird es ernst: Ab diesem Stichtag wird das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) verbindlich. Abfallerzeuger, -beförderer und –entsorger müssen dann die gesamte Kommunikation rund um die Entsorgung gefährlicher Abfälle elektronisch abwickeln. Hinzu kommt die Pflicht zur elektronischen Signatur: Ab dem 01.04.2010 müssen Behörden und Abfallentsorger in der Lage sein, elektronisch zu signieren. Ab dem 01.02.2011 gilt dies auch für Abfallerzeuger und –beförderer.

Rechtsgrundlage ist die Verordnung zur Vereinfachung der Abfallrechtlichen Überwachung. Sie behandelt in Abschnitt 4, § 19 ausdrücklich die Signatur: „Die zur Nachweisführung Verpflichteten sowie die zuständigen Behörden haben die zu übermittelnden elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.“ Dies betrifft insbesondere die elektronischen Nachweiserklärungen und Begleitscheine, aber auch andere beim Abfallnachweisverfahren anfallende Dokumente.

Während der Übergangsfristen bis Anfang 2010 werden das bisherige Papierverfahren und ein elektronisches Verfahren parallel bestehen. Innerhalb dieses Zeitraums ist auch eine Kombination aus beiden Kommunikationswegen möglich, indem z.B. aus dem elektronischen System Belege ausgedruckt und von Hand unterschrieben werden. Ab 2011 müssen alle Beteiligten dann zwingend die qualifizierte elektronische Signatur benutzen.

Speziell für Unternehmen, die die elektronische Signatur im Rahmen des eANV einführen müssen und dabei praktische Hilfestellung wünschen, hat die DE-CODA GmbH einen Workshop konzipiert. In diesem Workshop, der bei Unternehmen vor Ort durchgeführt werden kann, informieren wir praxisnah rund ums elektronische Unterschreiben beim Abfallnachweisverfahren und bieten Unternehmensmitarbeitern die Mögilchkeit, direkt ihre persönliche Signaturkarte zu beantragen.

decoda-eanv-signatur-workshop.pdf

Kunden, die sich generell über das neue Abfallnachweisverfahren informieren wollen, wenden sich am besten an die zuständige IHK. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, Dachverband der IHKs, hat einen eigenen Flyer "Das elektronische Abfallnachweisverfahren mit rechtsgültiger elektronischer Signatur" herausgegeben. 

Sie können sich ferner über die Zentrale Koordinierungsstelle der Länder informieren. Bei uns finden Sie ausführliche Informationen darüber, wie das elektronische Abfallnachweisverfahren mit der elektronischen Signatur zusammenspielt und was Sie bei der praktischen Umsetzung beachten sollten.

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